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Seit Ende 2010  gibt es in Nordrhein-Westfalen die „Residenzpflicht“ nicht mehr. Flüchtlingskinder können sich nun in NRW frei bewegen, ohne die Behörden informieren oder um Erlaubnis bitten zu müssen. Nach Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention sind die Vertragsstaaten der UN darüber hinaus aufgefordert, das Recht aller Kinder auf Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern. Leider gilt in Deutschland dieses Recht aber nicht für Flüchtlingskinder, weil sie z.B. nur in Ausnahmefällen an Ferienprogrammen in anderen Bundesländern oder im Ausland teilnehmen dürfen. Um die Kommunikation der jungen Flüchtlinge untereinander und mit ihrem Umfeld zu unterstützen und den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Erfahrungen in einem geschützten Rahmen zu verarbeiten, bietet AsA verschiedene Projekte an. So gibt es etwa eine Bühnenwerkstatt, die verschiedene Tanz- und Theaterstücke probt und aufführt, Lesungen, ein Kochprojekt oder Workshops.

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